Die angegebenen Kraftstoffverbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neufahrzeuge nach dem Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure (WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Ermittlung des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzt. Aufgrund der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach WLTP ermittelten Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte häufig höher als die nach NEFZ ermittelten Werte. Dadurch kann sich die Fahrzeugbesteuerung seit dem 1. September 2018 geändert haben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.porsche.com/wltp.
Unabhängig vom verwendeten Typgenehmigungsverfahren müssen weiterhin NEFZ-Werte angegeben werden. WLTP-Werte können freiwillig angegeben werden, bis sie verpflichtend werden. Bei nach WLTP typgenehmigten Neufahrzeugen werden die NEFZ-Werte aus den WLTP-Werten abgeleitet und während des Übergangszeitraums angegeben. Werden NEFZ-Werte als Spannbreiten angegeben, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und stellen kein Angebot dar. Sie dienen ausschließlich dem Vergleich verschiedener Fahrzeugtypen.
Sonderausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformate etc.) können relevante Fahrzeugparameter wie Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und dadurch – zusammen mit Witterungsbedingungen, Verkehrssituation und individuellem Fahrverhalten – den Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungen eines Fahrzeugs beeinflussen.